Ausstattung von Lehrkräften an Potsdamer Schulen mit digitalen mobilen Endgeräten
Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und der TUIV-AG Brandenburg, dass die Ausstattung von Lehrkräften mit Laptops keine kommunale Aufgabe sein kann. Zuvor hatte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Richtlinie zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte vom 26. August 2021 bekanntgemacht: Diese sieht eine Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer an den staatlichen Potsdamer Schulen mit digitalen mobilen Endgeräten durch den kommunalen Schulträger vor.
Bereits in einer Stellungnahme am 31. März 2021 sowie in einem Schreiben vom 3. September 2021 lehnt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg dieses Verfahren deutlich ab. Dem schloss sich heute auch die TUIV-AG Brandenburg an. Demnach stehen die Lehrkräfte an den Potsdamer Schulen in einem Dienst- und Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Brandenburg. Somit ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als Dienstherr für die Ausstattung der Lehrkräfte zuständig. Die Landeshauptstadt Potsdam teilt diese Einschätzung und wird keine Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten vornehmen. Dies wurde den Schulen in der Landeshauptstadt sowie dem Staatlichen Schulamt sowie den zuständigen Gremien jetzt mitgeteilt.
Die Aufgaben in der kommunalen Zuständigkeit wie die Entwicklung der bedarfsgerechten Bildungsinfrastruktur erfüllt die Landeshauptstadt Potsdam zuverlässig. Das betrifft sowohl die Bereitstellung von Immobilien für Unterricht und Sport als auch die IT-Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler in Potsdam.
Potsdam, 26.10.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
