Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
Landeshauptstadt Potsdam
Aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Geflügelpestgeschehens in Brandenburg wird die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 14.12.2020 aufgehoben. Somit fällt die risikobasierte Stallpflicht für Geflügel in den Ortsteilen Uetz-Paaren, Marquardt, Grube und Golm der Landeshauptstadt Potsdam bis auf Weiteres weg.
Weiterhin gelten jedoch strenge Biosicherheitsmaßnahmen auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung zur Minimierung des Risikos des Erregereintrages in die Geflügelbestände. Diese müssen von allen Geflügelhaltern eingehalten werden. Für alle Geflügelhalter gilt, dass unbedingt direkte und indirekte Kontakte zwischen ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden, Stallkleidung getragen wird und unnötige Kontakte durch Personen oder Tiere unterbleiben. Die Meldung des Geflügelbestandes im Veterinäramt ist erforderlich und kann unter veterinerwesen@rathaus.potsdam.de nachgeholt werden, so dies noch nicht geschehen ist. Verdachtsfälle auf Geflügelpest sind in jedem Fall zu melden.
Zur Information für alle Geflügelhalter wurde ein Merkblatt zur Aviären Influenza (Geflügelpest) unter www.potsdam.de/veterinaerwesen eingestellt.
Das Wildvogelmonitoring in Brandenburg wird aktuell intensiv fortgeführt. Sollten dabei weitere Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden, kann es in den betroffenen Regionen erneut zu notwendigen Maßnahmen auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung kommen.
Potsdam, 06.05.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
