AStA fordert Umsetzung der Wahlkampfversprechen
15.10.2009 - Der AStA der Universität Potsdam fordert die Berücksichtigung studentischer Positionen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zur Wissenschafts- und Bildungspolitik. Die Studierendenvertretung erinnert an Zusagen aus dem Wahlkampf und erwartet eine adäquate Umsetzung studentischer Interessen in der kommenden Legislaturperiode
Der AStA fordert die öffentliche Ausfinanzierung der Hochschulen. Wie aus den Positionspapieren der Koalitionsparteien hervorgeht, sehen diese die wirtschaftliche Zukunft des Landes Brandenburg in der Technologieentwicklung und im Technologieexport. Wenn Investionen in die Bildung Investitionen in die Zukunft des Landes Brandenburg sind, dürfen Hochschulen nicht von der Wirtschaft und somit konjunkturellen Unwägbarkeiten abhängig sein.
Nach wie vor wird der Bachelorabschluss nicht als vollwertiger, berufsqualifizierender Abschluss gewertet. Daher müssen ein Rechtsanspruch auf einen Masterplatz geschaffen und die entsprechenden Kapazitäten gesichert werden.
Nicht nur für gesundheitlich Benachteiligte, Studierende mit Kindern oder in der Pflege von Angehörigen engagierte ist die reale Möglichkeit eines Teilzeitstudiums bzw. Teilzeitsemesters zwingend notwendig. Auch für die über 60 % der brandenburgischen Studierenden, die für ihren Lebensunterhalt auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind, wird neben einer bloßen Erwähnung dieser Möglichkeit im Brandenburgischen Hochschulgesetz nun endlich auf die Verwirklichung eines tragfähigen Konzepts, das durch das Land mitgetragen und ausfinanziert wird.
Auch ein stärkeres Augenmerk des Landes auf die Studierbarkeit der neuen wie alten Studiengänge wird gefordert. So ist dies zwar zunächst Aufgabe der Hochschulen, doch muss auch das Land hier seiner Verantwortung gerecht werden, entsprechend von seinem Informationsrecht Gebrauch machen sowie gegebenenfalls nachregulieren. Dass hierbei die Studierenden bisher in keiner Weise beteiligt wurden, lässt bisherige Evaluationen absurd erscheinen.
Weiterhin sind strikte Regelungen zu Zwangsexmatrikulationen, wie sie bisher im Brandenburgischen Hochschulgesetz verankert sind, nicht tragbar. Nachdem bereits die 18. Sozialerhebung ein vermehrtes Aufkommen psychischer Erkrankungen infolge eines erhöhten Stressniveaus nachgewiesen hat, sind Zwangsexmatrikulationen für ein qualitativ hochwertiges Studium kontraproduktiv. Exmatrikulationen bedeutet den gewählten Studiengang im gesamten Bundesgebiet nie wieder aufnehmen und somit den Berufswunsch möglicherweise nicht realisieren zu können. Es handelt sich hier um einen Eingriff in das Grundrecht der Berufswahlfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes.
Grundsätzlich ist eine Beteiligung von Studierenden sowohl bei inneruniversitären Prozessen, als auch bei die Hochschulen betreffenden landespolitischen Fragen unverzichtbar. Als größte direkt betroffene Gruppe müssen Studierende sowohl durch entsprechende paritätische Besetzung in den Hochschulgremien als auch durch Informations- und Anhörungsrecht beteiligt werden.
Veröffentlicht von:
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam
