Anpassungen im Bebauungsplan verbessern Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Neuen Mitte Golm
Teilung des räumlichen Geltungsbereichs vorgesehen
Für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (18. Februar 2021) legt die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam eine Beschlussvorlage vor, nach der der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ geteilt werden soll. Die Teilung wird den unterschiedlichen Dynamiken in der Diskussion um die Entwicklung der Golmer Mitte gerecht.
„Der Potsdamer Ortsteil Golm ist ein besonderer Ort der Wissenschaft, des Arbeitens und Wohnens. Ziel der Planungen des Bebauungsplans 157 ist es, eine identitätsstiftende neuen Ortsmitte zu schaffen. Hier werden die einzelnen Entwicklungsschwerpunkte des Ortsteils funktional, städtebaulich und freiraumplanerisch zusammengeführt“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt. „Die Teilung des B-Planes bietet die Möglichkeit zur intensiven Beteiligung der Akteure vor Ort an der Entwicklung der Golmer Mitte und gleichzeitig die Beförderung eines für den SciencePark besonders wichtigen Bauprojektes westlich der Bahnlinie.“
Golm zeichnet sich durch eine erhebliche Siedlungstätigkeit in den vergangenen Jahren aus. Der Wissenschaftspark hat sich durch den Neubau moderner Institutsgebäude der Universität Potsdam sowie durch die Ansiedlung herausragender Forschungseinrichtungen zu einem Standort internationaler Spitzenforschung entwickelt. Auch neue Wohngebiete sind entstanden.
Für eine integrierte Steuerung der Entwicklungen in Golm hat die Landeshauptstadt Potsdam in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren 2013 bis 2015 gemeinsam mit zahlreichen Akteuren vor Ort einen Maßnahmeplan entwickelt. Ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt ist die Entwicklung einer „Funktionalen Mitte Golm“ im Umfeld des Bahnhofes und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Entwicklung mit dem Ziel, den Ortsteil Golm städtebaulich und funktional zu verknüpfen. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen war Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ im Jahr 2017.
Der mit der Teilung des räumlichen Geltungsbereiches vorgesehene Bebauungsplan Nr. 157-1 „Neue Mitte Golm (Nord-West)“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zeitnahe Realisierung der Planungen des Grundstückseigentümers schaffen. Ziel ist es, das gegenwärtig festgesetzte Gebiet mit untergeordneten, belebenden Nutzungen, wie zum Beispiel kleineren Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben oder Einrichtungen für kulturelle und soziale Zwecke, zu ergänzen. Eine Wohnnutzung ist hier weiterhin nicht vorgesehen. Detaillierten städtebauliche und architektonische Rahmenbedingungen sind auf Grundlage erster vorliegender Entwürfe des Grundstückseigentümers im weiteren Planverfahren auszuloten.
Bei der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass insbesondere auf den Flächen östlich der Bahn sowie den südlich der Straße „Am Mühlenberg“ noch verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden, die weiterer Konkretisierungen bedürfen. Hierzu sollen mit einem Rahmenplan die konkreten Optionen für die Umsetzung der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele erörtert und herausgearbeitet werden. Der Rahmenplan soll in diesem Jahr erstellt werden. Er soll Ausgangsbasis für das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“ werden. Mit der Aufstellung dieses zweiten Bebauungsplans erfolgt außerdem die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Potsdam, 05.02.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
