Änderung des B-Plans zum Erhalt der „Scholle 51“ vor dem Abschluss
Vorlage zum Satzungsbeschluss geht in die Stadtverordnetenversammlung
Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3. März 2021 wird die Verwaltung die Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße" im Teilbereich Geschwister-Scholl-Straße 51 einbringen. Damit wird der politische Auftrag umgesetzt, den Bestand des Künstler- und Atelierhauses „Scholle 51“ planungsrechtlich zu sichern.
Während der Ursprungsbebauungsplan hier bislang eine – seit Jahren nicht mehr vorhandene - Kindertagesstätte festschreibt, sollen künftig auch auf dem Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 51 die Nutzungen eines Allgemeinen Wohngebiets zulässig sein. Damit wird der Zulässigkeitsrahmen für die tatsächlich ausgeübte Nutzung als Künstler- und Atelierhaus gesetzt und zugleich sichergestellt, dass die Nutzungen den Rahmen der Störungsintensität im Wohngebiet nicht überschreiten dürfen. Um diese Bedingungen für die „Scholle 51“ zu erreichen, sind bauliche Anpassungen erforderlich. Erkennbar ist, dass beispielsweise bauliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, um Störungen der Nachbarschaft durch die Bandprobenräume im Keller des Gebäudes künftig zu vermeiden. Für eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit sowohl der ausgeübten Nutzungen als auch der erforderlichen Baumaßnahmen in der „Scholle 51“ ist die Änderung des Bebauungsplans nötig.
Einige Anwohner haben im Planverfahren auf mögliche Beeinträchtigungen durch die Nutzung als Künstler- und Atelierhaus hingewiesen, zum Beispiel durch Lärm und Verkehr. Mit der Beschlussvorlage werden die Stadtverordneten hierüber abwägend entscheiden, bevor der Satzungsbeschluss gefasst wird.
Potsdam, 19.02.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
