Änderung der Grundschulverordnung des Landes Brandenburg
Wohnort entscheidend bei Anmeldung an übernachgefragten Grundschulen
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird die Grundschulverordnung des Landes zum neuen Schuljahr in einigen Punkten ändern. Die wichtigste Auswirkung für Potsdam mit einem deckungsgleichen Schulbezirk für alle Grundschulen und Primarstufen sowie freier Schulwahl ist, dass die bisherigen Schuleinzugsbereiche künftig kein Kriterium für die Aufnahme an einer übernachgefragten Schule mehr sind.
Neben wichtigen Gründen ist künftig die Nähe der Wohnung das entscheidende Kriterium für die Schulaufnahme an stark nachgefragten Schulen. Wie bisher können die Schulen frei angewählt werden. Allerdings ist die Aufnahme an einer weiter entfernten Wunschschule - ebenfalls wie bisher – von freien Kapazitäten an dieser Schule abhängig.
Angesichts der Erweiterung der Aufnahmekapazitäten an der Goethe-Grundschule, der Grundschule im Bornstedter Feld/Rote Kaserne Ost und der Regenbogenschule Fahrland wird für das kommende Aufnahmeverfahren davon ausgegangen, dass in der Regel ein Schulplatz an der nächstgelegenen Grundschule zur Verfügung steht.
Zur Anpassung der städtischen Schulbezirkssatzung an die geänderte Grundschulverordnung muss die Satzung inhaltlich in einem Punkt angepasst werden. Dementsprechend sind die bisherigen Schuleinzugsbereiche künftig nur noch für die Schulanmeldungen / die Kontrolle der Schulpflicht relevant. Es ist beabsichtigt, die Satzungsänderung der Stadtverordnetenversammlung am 5. September 2018 vorzulegen.
Potsdam, 20.06.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
