2G-Regeln auf den Weihnachtsmärkten Luisenplatz und Bassinplatz
Besucherzahl auf maximal 400 Personen zeitgleich auf Luisenplatz und 630 Personen auf Bassinplatz beschränkt
Die Landeshauptstadt Potsdam hat heute die Entscheidung getroffen, dass die Weihnachtsmärkte auf dem Luisenplatz und dem Bassinplatz am Montag, 22. November, nach der 2G-Regel eröffnen können. Die Marktfestsetzung mit den entsprechenden Auflagen ist heute an den Veranstalter übermittelt worden. Bei Umsetzung der 2G-Regelung wird die maximal zulässige Besucherzahl auf dem Veranstaltungsgelände an Hand von 4 qm² pro Besucher gemessen. Nach Berechnung der Freiflächen durch die Landeshauptstadt gilt demnach für den Luisenplatz, dass sich dort insgesamt 400 Besucherinnen und Besucher zeitgleich aufhalten dürfen. Die Berechnung auf dem Bassinplatz ergibt eine maximale Anzahl von 630 Besucherinnen und Besuchern.
„Die Eindämmungsverordnung des Landes legt 2G für Weihnachtsmärkte fest. Die Stadt muss die Lage vor Ort im Blick haben und die lässt nicht mehr zu. Die Flächen sind dabei nicht verhandelbar, sie werden von uns berechnetet und festgesetzt“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Und ergänzt: „Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz aufgrund der infektiologischen Gesamtlage die Regelungen verschärfen, werden auch wir in der Landeshauptstadt Potsdam die verschärften Regelungen in Anwendung bringen“, so Schubert
Für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln sowie die Kontrolle der Zugänge ist der Veranstalter verantwortlich. Beide Märkte werden umzäunt und nach 2G-Regeln mit Zutrittskontrolle stattfinden. Besucherinnen und Besucher dürfen nur unter Vorlage und Prüfung eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises Zutritt bekommen. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Für die Standbetreiber bedeutet die Regelung, dass auch die Mitarbeitenden 2G erfüllen müssen.
Die Regelungen zu Weihnachtsmärkten finden sich in der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Da diese nur bis zum 30.11.2021 gültig ist, gelten die getroffenen Regelungen zu den Weihnachtsmärkten in der Landeshauptstadt Potsdam vorbehaltlich der Rechtslage einer neuen Eindämmungsverordnung.
Potsdam, 18.11.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
